Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

KFV-Impressionen vom 17. Ehrenamtstag in Frankfurt am Main

 

 

 

 

 

 

Frankfurt/Römer. - Im Rahmen des diesjährigen 17. Ehrenamtstags der Stadt Frankfurt am Main haben wir uns als schlagkräftiger Kreisfeuerwehrverband Frankfurt am Main e.V. zusammen mit unseren Brüdern und Schwestern vom THW Frankfurt an einem heißen Spätsommertag vor dem Römer den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern aus Nah und Fern öffentlichkeitswirksam präsentiert.

Wir haben dabei unsere KFV-Arbeit in vielen persönlichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern unserer Europastadt Frankfurt dargestellt. Im Laufe des durchweg sonnigen Tages erlebten wir auch viele Begegnungen mit jungen Familien aus Köln, Hamburg, Berlin, England und sogar einer spanischen Besuchergruppe, die viele interessierte Frangen über die Feuerwehr Frankfurt am Main stellten und sich mit uns und unserem LF aus Niederrad fotografieren ließen. Tja, Begeisterung über die Feuerwehr kennt eben keine Grenzen! :-)

An dieser Stelle gilt auch ein ganz großes Dankeschön an mein Event-Team vom gestrigen Tag: meinem Stellvertreter und neuen Wehrführer der FF Frankfurt-Niederrad, Daniel Bader, seinem Maschinisten vom Tag, dem Jugendfeuerwehr-Betreuer und und einem jungen Vertreter der Niederräder Jugendfeuerwehr, sowie unserem KFV-Ehrenmitglied und PUMA-Kameraden Udo Blecker. Herzlichen Dank für Euren engagierten Support an diesem erfolgreichen, aber auch sehr heißen, Tag vor unserem "Wohnzimmer", unserem Römer Frankfurt!

 

 

FEUERWEHR-TV zu Gast bei der Feuerwehr Frankfurt am Main

Feuerwehr-TV: Mega-Event "Leistungvergleich Höhenrettung" im Deutsche Bank Park

Sendung vom 31.08.2024

 

 

Feuerwehr TV - NEUE FOLGE!

Landesfeuerwehrverband Hessen

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Weitere KFV-News aus Politik und Gesetzgebung: auch Land Hessen reagiert konsequent!

Mehr Respekt für Einsatzkräfte

 

FRANKFURT (dpa). - Mehr Respekt, weniger Angriffe: Das Land Hessen will mit einem Maßnahmen-Paket Einsatzkräfte unterstützen.

Härtere Strafen, mehr Schutz, neue Zulagen: Hessen reagiert mit einem Maßnahmenpaket auf die Gewaltwelle gegenüber Helfern

Rettungskräfte, Polizeibeamte oder Feuerwehrleute werden immer wieder Opfer von Behinderungen, Übergriffen oder gar Angriffen, teilten Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Innenminister Roman Poseck bei der Vorstellung des Pakets in Frankfurt mit. Die beiden CDU-Politiker wertschätzten die Arbeit der rund 22.000 Polizistinnen und Polizisten und etwa 80.000 Feuerwehrleute und Katastrophenschutzmitarbeiter im Land - fanden allerdings auch harte Worte für Angriffe auf sie.

„Einsatzkräfte werden bei ihrer Arbeit beleidigt, bespuckt oder sogar körperlich angegriffen“, sagte Boris Rhein. Das sei eine unvorstellbare Situation und ein Skandal. „Für mich ist klar: Jeder Angriff ist einer zu viel. Jeder Angriff ist beschämend und inakzeptabel“, betonte Rhein. Es seien Angriffe auf unsere Gesellschaft und das friedliche Miteinander. Er forderte: „Respekt und Schutz für die, die uns schützen.“ Es brauche dringend eine Trendumkehr, erklärte auch Innenminister Poseck.

2023 wurden laut Innenministerium insgesamt 5.200 Einsatzkräfte aus Hessen Opfer einer Straftat, davon 5.056 Polizisten, 24 Feuerwehrleute und 171 Einsatzkräfte von Rettungsdiensten. Das sei ein Rekordwert. Allein bei der Feuerwehr stelle die Zahl eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Gesellschaft brauche eine neue Kultur der Wertschätzung für die Einsatzkräfte. Es geht um die Anerkennung der herausragenden Leistung, eine noch bessere Ausstattung der Einsatzkräfte sowie um mehr Sichtbarkeit, sagte Rhein. Das soll auch im Maßnahmen-Paket sichtbar werden.

In dem Paket sind verschiedene Maßnahmen verankert, teilten die Minister mit. So gebe es Maßnahmen zur Anerkennung der Leistung, zur verbesserten Ausstattung und für mehr Sichtbarkeit und Wertschätzung. Die Maßnahmen zur Anerkennung der Leistung sehen vor, dass zum 1. Januar 2025 eine Polizeidienstzulage in Kraft tritt. Auch die Zulagen für Feuerwehrleute sollen steigen. Zudem möchte die Regierung mehr Personal einplanen und die Schutzausstattung für Beamtinnen und Beamte modernisieren. Täterinnen und Tätern drohen härtere Strafen: So soll das Mindeststrafmaß bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte von den bisherigen drei auf sechs Monate erhöht werden - Geldstrafen seien dann nicht mehr möglich. Werden Einsatzkräfte gezielt in einen Hinterhalt gelockt, soll eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten. Die Tätergruppen könnten nicht klar benannt werden, sagte Innenminister Poseck. Es handele sich um verschiedene Täterprofile und Situationen.

Opfer von Angriffen bekommen zudem eine Angriffsentschädigung. Hessen sei das einzige Land, in dem eine solche Entschädigung gezahlt werde.

In Sachen besserer Ausstattung will das Land etwa die Zahl der Taser für Streifen erhöhen - zurzeit gebe es 190 in Hessen. Auch die Schutzausrüstung selbst soll verbessert werden: In diesem Jahr würden Schutzwesten mit Stichschutz modernisiert. Ein Großteil des Pakets nehmen Maßnahmen für mehr Wertschätzung und Sichtbarkeit ein. Ziel sei es unter anderem, die Arbeit von Einsatzkräften sichtbarer zu machen, „beispielsweise durch Pressemitteilungen, Social Media, Redebeiträge und persönliche Gespräche mit den Einsatzkräften“, hieß es.

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.

KFV-News aus Politik und Gesetzgebung: neues Gesetz längst überfällig - jetzt beschlossen!

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt endlich DFV-Forderungen!

Berlin. - „Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein.

 

Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung / Hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte wird schärfer geahndet

Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.

Die aktuell beschlossene Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ dient der Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage. „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“, begrüßt Banse die Umsetzung der Forderung, die auch beim DFV-Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ aufgestellt worden war.

Die zweite Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB: Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so der DFV-Präsident.

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, hieß es zum Hintergrund im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Hier wurde auch auf die erste vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführte Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren Bezug genommen. Hier hatten 49,5 Prozent der teilnehmenden Feuerwehrangehörigen angegeben, in den vergangenen zwei Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt zu haben. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte davon berichtet, dass ihnen angedroht wurde, sie mit Fahrzeugen anzufahren; 14 Prozent hatten angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe sind diesmal alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.

 

Feuerwehr Gewaltkampagne Aufkleber 1600x340 c center

*** Bundeswarntag 2024 ***

Bundesweiter Warntag 2024

Berlin. - Am 12. September 2024 findet zum vierten Mal eine bundesweite Erprobung der vorhandenen Warnsysteme statt, um mögliche Verbesserungspotentiale zu identifizieren.

 

Pressemitteilung des BBK: Bund, Länder und Kommunen erproben ihre Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle

Probewarnung gegen 11 Uhr

Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Probewarnung aus. Diese wird an alle angeschlossenen Warnmultiplikatoren, zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehsender sowie App-Server geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung an verschiedene Warnmittel, darunter Cell Broadcast, Warn-Apps wie die vom BBK betriebene Warn-App NINA, Radio und insgesamt circa 7.900 digitale Anzeigetafeln. Diese transportieren die Warnung an die Bevölkerung.

Alle Landkreise und Kommunen, die am Warntag teilnehmen, entscheiden selbst, ob sie zeitgleich auch ihre verfügbaren kommunalen Warnmittel wie Sirenen und Lautsprecherwagen auslösen.

Gegen 11.45 Uhr erfolgt über die Warnmittel und Endgeräte eine Entwarnung. Über Cell Broadcast wird aktuell noch keine Entwarnung versendet.

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Angesichts der sehr guten Ergebnisse von 2023 schaue ich voller Zuversicht auf den Bundesweiten Warntag 2024! Das heißt aber nicht, dass wir nicht besser werden wollen oder uns entspannt zurücklehnen könnten. Wir haben den Warntag bewusst als Stresstest angelegt, um die Warnsysteme, die im Alltag störungsfrei laufen, auf Herz und Nieren zu prüfen und auch zu schauen, ob wir potentielle Schwachstellen, die wir in der Vergangenheit identifiziert haben, abstellen konnten. Dafür sind wir auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wir bitten daher auch in diesem Jahr wieder so viele Menschen wie möglich, sich an der anschließenden Umfrage zu beteiligen und ihre Erfahrungen mit uns zu teilen. So können wir die Warnung gemeinsam besser machen.“

Umfrage startet mit Auslösung der Probewarnung

Über eine Online-Umfrage können Bürgerinnen und Bürger ab 11 Uhr am Bundesweiten Warntag ihre Erfahrungen hinsichtlich der verschiedenen Warnkanäle teilen. Die Umfrage läuft bis zum 19. September 2024. Mit ihrem Feedback helfen teilnehmende Bürgerinnen und Bürger dabei, die Warnabläufe in Deutschland aktiv zu verbessern.

Die Teilnahme an der Umfrage wird am 12.09.2024 ab 11 Uhr online unter www.warntag-umfrage.de möglich sein.

Die Umfrageergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet. Gemeinsam mit der technischen Analyse des Warntages 2024 sind sie die Basis für die Vorbereitungen zum fünften Bundesweiten Warntag am 11. September 2025.

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit der kommunalen Ebene gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden