Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Erste-Hilfe-Lehrgang

Die primäre Aufgabe der Feuerwehr ist die Rettung von Menschen.

Hierzu sind fundierte Kenntnisse in Erster Hilfe absolut notwendig. Daher bietet der FB Ausbildung, in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Institut für Rettungsdienst und Notfallmedizin (FIRN) mehrere Erste-Hilfe-Lehrgänge im Jahr für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren an.

Zur Teilnahme am Grundausbildungslehrgang ist ein Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 12 Monate) sogar Voraussetzung.

pdfInfo-Blatt EH

Erste-Hilfe-Training

Um der primären Aufgabe der Feuerwehren -der Rettung von Menschen- gerecht werden zu können, ist neben einer fundierten feuerwehrtechnischen Ausbildung auch eine regelmäßige Aus- und Fortbildung im Bereich Erste Hilfe unabdingbar.

Hierzu werden neben Erste-Hilfe-Kursen auch so genannte "Erste-Hilfe-Trainings" angeboten.

Diese Trainings sollen im Zwei-Jahres-Rhytmus wiederholt werden, um eine adäquate Erste Hilfe durch die Frauen und Männer der Einsatzabteilungen zu gewährleisten.

pdfInfo-Blatt EH-Training

Fahrerlaubnis Klasse C / CE

FahrerlaubnisklassenVoraussetzung:

  • Grundlehrgang
  • Truppmannprüfung
  • Bescheinigung über erfolgte Teilnahme an einer Ersten-Hilfe- Ausbildung (16 Stunden)
  • Fahrerlaubnis Klasse B / Klasse III

Die der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten Fahrzeuge aus kommunaler Beschaffung, beziehungsweise die Fahrzeuge des Katastophenschutzes, haben in der Regel durch die feuerwehrtechnische Beladung ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Dies erfordert zum Führen eines derartigen Fahrzeugs die Fahrerlaubnis der Klasse C, bzw. zum Fahren mit einem Anhänger der Klasse CE (ehemals beides Klasse II).
Zur Führerschein-Ausbildung unterhält die Feuerwehr Frankfurt eine eigene Fahrschule in der die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren geschult werden.
Die Fahrschule der Branddirektion Frankfurt erteilt auch die Dienstfahrgenehmigungen, die zum Führen eines Feuerwehr-Fahrzeuges notwendig sind.

Den Antrag zur Führerschein-Erweiterung und weitere Informationen zum Thema finden sich hier.

pdfInfo-Blatt FE Klasse C/CE

Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang (F-I / GAL)

FMAVoraussetzung:

  • Eine Feuerwehrtauglichkeituntersuchung durch den Arzt
  • Eine bestätigte Aufnahme durch die Branddirektion in die Einsatzabteilung
  • Besitz der persönlichen Ausrüstung
  • Bescheinigung über erfolgte Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als ein Jahr, Stichtag: Lehrgangsbeginn)

Die Aufgabe der Feuerwehr ist das Retten von Menschen (und Tieren), sowie das Abwenden von Gefahren verschiedenster Art. Hierzu ist ein umfangreiches (Fach-) Wissen unabdingbar. Der Grundausbildungslehrgang bildet somit gleichermaßen das Fundament einer erfolgreichen Feuerwehr-Ausbildung, als auch die Basis einer effizienten Hilfe.

Das Grundwissen und die Befähigung an Einsätzen teilnehmen zu können, erhält der Feuerwehrmann-Anwärter bei dem Grundausbildungslehrgang. Eine Teilnahme ist gleich nach dem Eintritt in die Feuerwehr möglich.

Die Ausbildung zum Feuerwehrmann, die 70 Stunden umfasst und von den Kreisausbildern der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt wird, besteht aus den Themen Rettung, Rechtsgrundlagen, Unfallversicherung, Fahrzeugkunde, Gerätekunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz und Technische Hilfeleistung.
Die Ausbildung in Erster Hilfe mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird vor dem Grundlehrgang bei den Sanitäts- und Rettungsdienstorganisationen durchgeführt.

Die Grundausbildungslehrgänge werden in Frankfurt am Main eigenverantwortlich durch die Kreisausbilder durgeführt.
Nach bestandener Prüfung ist man Feuerwehrmann-Anwärter.

pdfInfo-Blatt GAL

Führungskräfte-Fortbildung

Gemäß der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (HFDV) sind die Führungskräfte (ab dem Dienstgrad Oberlöschmeister) angehalten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
 - Gruppen- & Zugführer sollen spätestens alle sechs Jahre
 - Funktionsträger mindestens 1 x pro Wahlperiode
eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung für Gruppen- / Zugführer besuchen.

In Zusammenarbeit mit der Akademie der Branddirektion werden jährlich Fortbildungsveranstaltungen für die Führungskräfte angeboten, um nicht alleinig auf das Seminarangebot der HLFS angewiesen zu sein.


Das Thema der Fortbildungsveranstaltungen variiert von Jahr zu Jahr (s. u.).

Voraussetzung

  • Gruppenführer-Lehrgang

bisherige Themen:

  • 2012: Brandmeldeanlagen
  • 2013: Druckbelüftung
  • 2014: Innenbrandbekämpfung / Atemschutzeinsatz

pdfInfo-Blatt Führungskräfte-Seminare