Voraussetzung:
- Eine Feuerwehrtauglichkeituntersuchung durch den Arzt
- Eine bestätigte Aufnahme durch die Branddirektion in die Einsatzabteilung
- Besitz der persönlichen Ausrüstung
- Bescheinigung über erfolgte Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als ein Jahr, Stichtag: Lehrgangsbeginn)
Die Aufgabe der Feuerwehr ist das Retten von Menschen (und Tieren), sowie das Abwenden von Gefahren verschiedenster Art. Hierzu ist ein umfangreiches (Fach-) Wissen unabdingbar. Der Grundausbildungslehrgang bildet somit gleichermaßen das Fundament einer erfolgreichen Feuerwehr-Ausbildung, als auch die Basis einer effizienten Hilfe.
Das Grundwissen und die Befähigung an Einsätzen teilnehmen zu können, erhält der Feuerwehrmann-Anwärter bei dem Grundausbildungslehrgang. Eine Teilnahme ist gleich nach dem Eintritt in die Feuerwehr möglich.
Die Ausbildung zum Feuerwehrmann, die 70 Stunden umfasst und von den Kreisausbildern der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt wird, besteht aus den Themen Rettung, Rechtsgrundlagen, Unfallversicherung, Fahrzeugkunde, Gerätekunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz und Technische Hilfeleistung.
Die Ausbildung in Erster Hilfe mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird vor dem Grundlehrgang bei den Sanitäts- und Rettungsdienstorganisationen durchgeführt.
Die Grundausbildungslehrgänge werden in Frankfurt am Main eigenverantwortlich durch die Kreisausbilder durgeführt.
Nach bestandener Prüfung ist man Feuerwehrmann-Anwärter.
Info-Blatt GAL