Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Seminar "gesichertes Arbeiten in Höhen"

Bei einer vielzahl von Einsatzsituationen besteht die konkrete Gefahr eines Absturzes.

Das können z. B. Arbeiten an oder auf Dächern sein, wie sie nicht nur nach Unwettern sondern z. T. auch bei Brandeinsätzen notwendig sind, aber auch Einsatztätigkeiten an steilen Böschungen oder an Rändern von Gewässern.
Hierbei müssen sich die Feuerwehrangehörigen entsprechend sichern.

pdfInfo-Blatt Seminar Absturzsicherung

Seminar "Grundlagen des Katastrophenschutzes"

Zielgruppe:

  • Teilnehmer an der Truppmann-Ausbildung Teil 2
  • interessierte Feuerwehrangehörige

Das Seminar wendet sich insbesondere an die Teilnehmer des Teils 2 der Feuerwehr-Grundausbildung.

Warum dieses Seminar?

Die Feuerwehren stellen einen unverzichtbaren Teil des Zivil- und Katastrophenschutzes dar. Die Bundesbehörde THW ebenfalls.
In Zusammenarbeit mit dem Ortsverband Frankfurt des THW's hat der FB Ausbildung dieses Seminar für die in der Truppmann-Ausbildung befindlichen Feuerwehrangehörigen ins Leben gerufen.
Neben den Bereichen Zivil- & Katastrophenschutz erhalten die Teilnehmer auch einen Einblick in die Organisation und die Arbeit des THW's.
Damit wird bereits auf Truppmann-Ebene der Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Organisationen gelegt und die freundschaftliche Partnerschaft weiter ausgebaut.

Seminar "physische & psychische Belastungen"

Zielgruppe:

  • Teilnehmer an der Truppmann-Ausbildung Teil 2
  • interessierte Feuerwehrangehörige

Das Seminar wendet sich insbesondere an die Teilnehmer des Teils 2 der Feuerwehr-Grundausbildung. Der Schwerpunkt des Seminars liegt bei  Stresserkennung und Stressbearbeitung.

Warum dieses Seminar?

Die Angehörigen der Feuerwehren erleben oftmals stark belastende Situationen bei ihren Einsätzen. Schwer verletzte Personen; trauernde, verzweifelte Menschen, ängstliche Kinder, u. a. m. Viele dieser Situationen führen dazu, dass die Notfallseelsorge an die Einsatzstelle kommt, um mit den Betroffenen zu reden. Bei manchen Einsätzen brauchen aber auch die Helfer die Hilfe der Seelsorger.
Um jungen Feuerwehrangehörigen bereits einen Einblick in die Arbeit der Seelsorger zu geben und die Scheu vor deren Inanspruchnahme zu nehmen, hat der FB Ausbildung dieses Seminar in Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge ins Leben gerufen.

Hier können Sie mehr über die Notfallseelsorge erfahren.

pdfInfo-Blatt Seminar Stress

Truppmannprüfung

FMVoraussetzung:

  • Grundlehrgang (GAL)
  • Zwei Jahre Standortausbildung (Truppmann-Ausbildung Teil 2)
  • Besuch aller Truppmann-Teil-2-Seminare (derzeit: 4 Seminare)

Mit der Truppmann-Prüfung wird die Ausbildung zum Truppmann abgeschlossen.
Gemäß FwDV 2 gliedert sich die Ausbildung zum Truppmann in den Grundlehrgang und die so genannte Standortausbildung (auch Zwei-Jahres-Programm oder 80-Stunden-Programm genannt). Diese Ausbildung wird von den jeweiligen Ortsteil-Feuerwehren mit Unterstützung des FB Ausbildung durchgeführt.

Innerhalb dieses Zwei-Jahres-Programmes sind bestimmte Themen und Abschnitte zu behandeln. Als Nachweis dafür, das diese Ausbildungsthemen durchgeführt wurden dient ein Nachweisheft. Dieses ist dann zur Truppmann-Prüfung vorzulegen.

Junge Kameraden, die in der Jugendfeuerwehr waren und dort die Leistungsspange erworben haben, haben die Möglichkeit die zwei Jahre Standortausbildung auf ein Jahr zu verkürzen.

Mit dem Bestehen der Truppmann-Prüfung ist die Grundausbildung abgeschlossen. Lehrgänge mit der Vorraussetzung "abgeschlossene Grundausbildung" / "abgeschlossene Truppmann-Ausbildung" können nun besucht werden.

pdfInfo-Blatt Truppmann-Prüfung

Verpflichtungserklärung Sprechfunk

Die "Verpflichtungserklärung Sprechfunk" wird nach dem Verpflichtungsgesetz durchgeführt.

Um zu gewährleisten, dass alle aktiven Angehörigen der Feuerwehr nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurden findet diese Verpflichtung im Rahmen des Feuerwehr-Grundausbildungslehrgangs statt.

Feuerwehrangehörige, welche im Rahmen ihres Grundlehrgangs (z. B. Grundlehrgang an der HLFS absolviert) nicht nach Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde, können zu dem jeweiligen Grundlehrgangs-Termin mit dazu kommen.
Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung via Florix notwendig.

Die Verpflichtungserklärung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunk-Lehrgang.