Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Fahrerlaubnis Klasse C / CE

FahrerlaubnisklassenVoraussetzung:

  • Grundlehrgang
  • Truppmannprüfung
  • Bescheinigung über erfolgte Teilnahme an einer Ersten-Hilfe- Ausbildung (16 Stunden)
  • Fahrerlaubnis Klasse B / Klasse III

Die der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten Fahrzeuge aus kommunaler Beschaffung, beziehungsweise die Fahrzeuge des Katastophenschutzes, haben in der Regel durch die feuerwehrtechnische Beladung ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Dies erfordert zum Führen eines derartigen Fahrzeugs die Fahrerlaubnis der Klasse C, bzw. zum Fahren mit einem Anhänger der Klasse CE (ehemals beides Klasse II).
Zur Führerschein-Ausbildung unterhält die Feuerwehr Frankfurt eine eigene Fahrschule in der die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren geschult werden.
Die Fahrschule der Branddirektion Frankfurt erteilt auch die Dienstfahrgenehmigungen, die zum Führen eines Feuerwehr-Fahrzeuges notwendig sind.

Den Antrag zur Führerschein-Erweiterung und weitere Informationen zum Thema finden sich hier.

pdfInfo-Blatt FE Klasse C/CE