Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

jährliche Atemschutz-Übungsstrecke

Seit Januar 2012 werden auch die jährlichen Durchgänge durch die Atemschutz-Übungsstrecke über Florix abgewickelt und sind damit fester Bestandteil des Jahreskalenders der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren geworden.

Es werden je Termin drei Uhrzeiten mit je 10 Teilnehmer-Plätzen angeboten.

Eine Übersicht über die freien bzw. belegten Plätze ist dem  pdf-Dokument zu entnehmen,welches den Wehrführern per eMail zugeht..

Lehrgang Atemschutzgeräteträger (AGT)

Voraussetzung:

  • Grundlehrgang
  • Tauglichkeit nach G 26.3, diese darf nicht älter als 12 Monate sein
  • mind. 18 Jahre

Heute ist es unerlässlich Atemschutzgeräte bei Brandeinsätzen oder technischen Hilfeleistungen zu tragen.

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt in der Atemschutzübungsanlage der Berufsfeuerwehr oder -alternativ- auch an der Landesfeuerwehrschule. Den angehenden Atemschutzgeräteträgern wird hier unter einsatzmäßigen Bedingungen die Möglichkeit gegeben, sich mit den Geräten und den Gegebenheiten im Einsatz vertraut zu machen.
Dieser Lehrgang verlangt von den Teilnehmern große körperliche Anstrengungen. Voraussetzung für das Tragen und Einsetzen eines Atemschutzgerätes ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die mindesten alle drei Jahre wiederholt werden muss, zum Lehrgang aber nicht älter als 12 Monate sein darf. Auch muss für jeden aktiven Atemschutzgeräteträger mindesten einmal jährlich ein ärztlich überwachter Durchgang der Atemschutzübungsstrecke durchgeführt werden, gleichwohl wie oft das Einsatzmitglied während des Jahres unetr Atemschutz im Einsatz stand.

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist auch die Voraussetzung für das Tragen von Chemikalienschutzanzügen (CSA). Hierzu muss zusätzlich der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger II" absolviert werden.

pdfInfo-Blatt AGT

pdfStundenplan AGT 2014

Lehrgang Maschinist

Voraussetzung:

  • Grundlehrgang
  • abgeschlossene Grundausbildung (=Truppmannprüfung)
  • Führerschein Klasse CE (Klasse 2) oder B (Klasse 3)

Damit Fahrzeuge, Pumpen und andere technische Ausrüstung am und im Fahrzeug der Feuerwehren einwandfrei funktionieren und bedient werden können bedarf es der Maschinistenausbildung. Diese Ausbildung, durchgeführt bei der Feuerwehr Frankfurt mit Unterstützung durch die Kreisausbilder, lehrt die Funktionsweise aller Pumpen und Antriebsaggregate der Feuerwehren.
Die umfassende und intensive Ausbildung reicht von der Motorenkunde, über physikalische Grundlagen, bis hin zum Fördern von Wasser über lange Wegstrecken.

pdfInfo-Blatt Maschinisten-Lehrgang

pdfStundenplan Maschinist

Lehrgang Motorkettensäge

Voraussetzung:

  • abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (d. h.: erfolgreiche Truppmann-Prüfung)

Seit 1992 werden in Frankfurt Lehrgänge zum Führen von Motorsägen angeboten. Die Ausbildung wird durch die Feuerwehr Frankfurt in Verbindung mit dem Forstamt durchgeführt und umfaßt neben der Theorie natürlich auch einen praktischen Teil.

Lehrgang Sprechfunk

Voraussetzung:

  • Grundlehrgang
  • Verpflichtungserklärung Sprechfunk (im GAL integriert)
  • mind. 18 Jahre

Alle Feuerwehrfahrzeuge sind heute mit Funkgeräten ausgestattet. Für Führungskräfte sind Handsprechfunkgeräte vorhanden. Um den Betrieb der Geräte im integrierten Funknetz des Landes Hessen unter Beachtung der Funkbetrieblichen Regelungen zu gewährleisten muss der Lehrgang "Sprechfunker" absolviert werden. Dieser Lehrgang findet auf Kreisebene (Frankfurt am Main) oder an der Landesfeuerwehrschule statt.
Der Lehrgang (in Frankfurt am Main) wird von den Kreisausbildern Sprechfunk in Zusammenarbeit mit der Branddirektion Frankfurt durchgeführt.
Eventuell können bei anderen Hilfsorganisationen nach BOS - Richtlinien absolvierte Funklehrgänge anerkannt werden.

pdfInfo-Blatt Sprechfunk