Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Lehrgang Atemschutzgeräteträger (AGT)

Voraussetzung:

  • Grundlehrgang
  • Tauglichkeit nach G 26.3, diese darf nicht älter als 12 Monate sein
  • mind. 18 Jahre

Heute ist es unerlässlich Atemschutzgeräte bei Brandeinsätzen oder technischen Hilfeleistungen zu tragen.

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt in der Atemschutzübungsanlage der Berufsfeuerwehr oder -alternativ- auch an der Landesfeuerwehrschule. Den angehenden Atemschutzgeräteträgern wird hier unter einsatzmäßigen Bedingungen die Möglichkeit gegeben, sich mit den Geräten und den Gegebenheiten im Einsatz vertraut zu machen.
Dieser Lehrgang verlangt von den Teilnehmern große körperliche Anstrengungen. Voraussetzung für das Tragen und Einsetzen eines Atemschutzgerätes ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die mindesten alle drei Jahre wiederholt werden muss, zum Lehrgang aber nicht älter als 12 Monate sein darf. Auch muss für jeden aktiven Atemschutzgeräteträger mindesten einmal jährlich ein ärztlich überwachter Durchgang der Atemschutzübungsstrecke durchgeführt werden, gleichwohl wie oft das Einsatzmitglied während des Jahres unetr Atemschutz im Einsatz stand.

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist auch die Voraussetzung für das Tragen von Chemikalienschutzanzügen (CSA). Hierzu muss zusätzlich der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger II" absolviert werden.

pdfInfo-Blatt AGT

pdfStundenplan AGT 2014