Voraussetzung:
- Grundlehrgang (GAL)
- Zwei Jahre Standortausbildung (Truppmann-Ausbildung Teil 2)
- Besuch aller Truppmann-Teil-2-Seminare (derzeit: 4 Seminare)
Mit der Truppmann-Prüfung wird die Ausbildung zum Truppmann abgeschlossen.
Gemäß FwDV 2 gliedert sich die Ausbildung zum Truppmann in den Grundlehrgang und die so genannte Standortausbildung (auch Zwei-Jahres-Programm oder 80-Stunden-Programm genannt). Diese Ausbildung wird von den jeweiligen Ortsteil-Feuerwehren mit Unterstützung des FB Ausbildung durchgeführt.
Innerhalb dieses Zwei-Jahres-Programmes sind bestimmte Themen und Abschnitte zu behandeln. Als Nachweis dafür, das diese Ausbildungsthemen durchgeführt wurden dient ein Nachweisheft. Dieses ist dann zur Truppmann-Prüfung vorzulegen.
Junge Kameraden, die in der Jugendfeuerwehr waren und dort die Leistungsspange erworben haben, haben die Möglichkeit die zwei Jahre Standortausbildung auf ein Jahr zu verkürzen.
Mit dem Bestehen der Truppmann-Prüfung ist die Grundausbildung abgeschlossen. Lehrgänge mit der Vorraussetzung "abgeschlossene Grundausbildung" / "abgeschlossene Truppmann-Ausbildung" können nun besucht werden.