Die "Verpflichtungserklärung Sprechfunk" wird nach dem Verpflichtungsgesetz durchgeführt.
Um zu gewährleisten, dass alle aktiven Angehörigen der Feuerwehr nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurden findet diese Verpflichtung im Rahmen des Feuerwehr-Grundausbildungslehrgangs statt.
Feuerwehrangehörige, welche im Rahmen ihres Grundlehrgangs (z. B. Grundlehrgang an der HLFS absolviert) nicht nach Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde, können zu dem jeweiligen Grundlehrgangs-Termin mit dazu kommen.
Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung via Florix notwendig.
Die Verpflichtungserklärung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunk-Lehrgang.