Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Verpflichtungserklärung Sprechfunk

Die "Verpflichtungserklärung Sprechfunk" wird nach dem Verpflichtungsgesetz durchgeführt.

Um zu gewährleisten, dass alle aktiven Angehörigen der Feuerwehr nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurden findet diese Verpflichtung im Rahmen des Feuerwehr-Grundausbildungslehrgangs statt.

Feuerwehrangehörige, welche im Rahmen ihres Grundlehrgangs (z. B. Grundlehrgang an der HLFS absolviert) nicht nach Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde, können zu dem jeweiligen Grundlehrgangs-Termin mit dazu kommen.
Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung via Florix notwendig.

Die Verpflichtungserklärung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunk-Lehrgang.