Kreisfeuerwehrverband
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Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten vom 23.03.2020 / 14:19 Uhr

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte.

Die bisherigen Leitlinien mit dem Charakter von verbindlichen Regeln werden wie folgt erweitert:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung Ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern und Landkreisen bleiben möglich.

Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie im Internet unter:

In den Notfalltipps der Warn-App NINA sind u.a. auch Hotlines der Bundesländer für Sie zusammengestellt.

Allgemeine Hinweise:

  • Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen.
  • Bitte bleiben Sie zu Hause, soweit es Ihnen möglich ist. Wir als Gemeinschaft müssen Solidarität zeigen denen gegenüber, die besonders gefährdet sind.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien oder anderen Risikogebieten waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause - und zwar unabhängig davon, ob Sie Krankheitszeichen zeigen oder nicht.
  • Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
  • Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
  • Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
  • Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnerinnen und -partnern.
  • Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
  • Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.
  • Helfen Sie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, damit diese keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden: Kaufen Sie zum Beispiel für sie ein.
  • Wenn Sie älter als 60 Jahre sind, empfiehlt es sich, sich von Ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin über eine Pneumokokkenimpfung beraten zu lassen.
  • Wenn Sie selbst Krankheitszeichen bei sich feststellen, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin auf oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können Sie bei leichten Erkrankungen (Husten/Schnupfen) bis auf Weiteres telefonisch bei Ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin erhalten

-> Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de