Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Wichtige Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Kassel. - Auf Antrag des Landesfeuerwehrverbandes Hessen und aufgrund der Abdeckung von Einzelfällen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz  wurde im letzten Jahr bei der Unfallkasse Hessen in den Gremien eine Optimierung des Versicherungsschutzes verhandelt. Die Satzung wurde dann in der Vertreterversammlung geändert und nun auch von der Aufsicht genehmigt. Somit gibt es eine Erweiterung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Einsatzkräfte im Rahmen einer Härtefallregelung. Da die Unfallkasse an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches gebunden ist und somit einen vorgegebenen Handlungsspielraum hat. Damit wären bei Vorliegen der Voraussetzungen z.B. auch Herzinfarkte im Einzelfall mit abgedeckt  (siehe beigefügte, ausführliche Information der Unfallkasse Hessen).

Unabhängig davon ist natürlich die ergänzende Zusatzversicherung zu sehen, die von den Kommunen aufgrund des HBKG abzuschließen ist.

Wir freuen uns, dass es uns als Landesfeuerwehrverband Hessen gelungen ist - dessen Aufgabe u.a. die Sorge um die soziale Absicherung unserer Feuerwehrangehörigen ist - diese Verbesserung zu begleiten.

Hessen ist bisher das einzige Bundesland das eine solche Regelung hat - dank einer wirklich guten Unfallkasse und unserer regen Mitgestaltung.

Ralf Ackermann
Präsident

pdf2014 neue Härtefallregelung ML-Info