Darf mich mein Arzt oder meine Ärztin wieder per Telefon krankschreiben?
Ja, seit dem 7. Dezember 2023 können Ärzte und Ärztinnen wieder per Telefon krankschreiben bzw. eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Aber: Dies gilt nur für Patienten und Patientinnen, die in der Praxis bekannt sind.
Einschränkung und Befristung: Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und gilt erstmal für 5 Tage.
Danach müssen Sie in die Praxis kommen.
Voraussetzung ist außerdem, dass die Praxis keine Videosprechstunde anbietet:
https://www.dak.de/dak/leistungen/krankschreibung-per-videosprechstunde_47368
Quelle: DAK-Gesundheit / Rechtsstand: 08.12.2023